AGB

 

  1. Geltungsbereich; Vertragssprache
    1. Für alle Verträge über das FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla - zwischen Ihnen (im Folgenden auch: Mieter genannt) und uns (Manuela und Markus Stöckle) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
    2. Diese AGB gelten vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende andere AGB von Ihnen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich und in Textform zu.
    3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

 

  1. Vertragsinhalt; wesentliche Eigenschaften der Leistung
    1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung unseres FERIENHAUSES SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla – (im Folgenden auch: Mietobjekt genannt) zum vorübergehenden Gebrauch als Ferienhaus für eine bestimmt Zeit.
    2. Mietdauer und alle wesentlichen Eigenschaften des Mietobjekts, dem FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla –, nebst Inventar sind der jeweiligen konkreten Leistungsbeschreibung im Angebot zu entnehmen. Die Miete beginnt mit Überlassung des Mietobjekts.

 

  1. Vertragsschluss
    1. Die Präsentation des FERIENHAUSES SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla – auf unserer Website stellt ein unverbindliches Angebot dar.
    2. Sie können Ihre Anfrage (Angebot) per E-Mail, postalisch oder telefonisch abgeben.Auch können Sie Ihre Anfrage (Angebot) auch über unser Online-Buchungsformular auf unserer Website abgeben. Sie leiten den Buchungsvorgang ein, indem Sie auf unserer Website das gewünschte An- und Abreisedatum sowie die Anzahl der Personen auswählen und auf den Button „Suche“ klicken. Ist der abgefragte Zeitraum verfügbar, bestätigen Sie bitte die Anzahl der gewünschten Nächte mit dem Button „Jetzt buchen!“. Geben Sie dann bitte im Folgefenster die abgefragten persönlichen Daten ein und ggf. optionale Leistungen an und wählen Sie die Rechnungsmethode aus. Bitte erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden und nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis, indem Sie das davor befindliche Kästchen anklicken. Prüfen Sie bitte noch einmal alle Angaben auf der Seite. Um den Buchungsvorgang abzuschließen, klicken Sie bitte auf den Button „Verfügbar – Jetzt buchen!“. Sie haben damit ein verbindliches Angebot (Anfrage) auf Abschluss des Vertrags abgegeben. Wir bestätigen Ihnen dann den Eingang Ihrer Buchungsanfrage.
    3. Wir können Ihre Anfrage (Angebot) innerhalb von fünf (5) Tagen (gerechnet ab dem Tag nach der Absendung des Angebots) annehmen, indem wir Ihnen in Textform (wie E-Mail, Fax, Brief) eine Buchungsbestätigung zusenden oder Sie zur Zahlung auffordern. Erhalten Sie keine Buchungsbestätigung oder Zahlungsaufforderung innerhalb der fünf (5) Tage, so gilt dies als Ablehnung Ihrer Anfrage (Angebot) und Sie sind nicht mehr an Ihr Angebot gebunden.
    4. Mit Annahme nach Ziffer 3.3 ist der Vertrag zustande gekommen.

 

  1. Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern; Speicherung Vertragstext
    1. Sie können vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung am Ende des Buchungsvorgangs Fehler erkennen und über den Link „Ändern“ korrigieren. Fehler können auch während des Buchungsvorgangs jederzeit durch Verwendung des „Zurück“-Buttons in Ihrem Browser im Bestellprozess korrigiert werden.
    2. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist für Sie nach Abschluss des Vertrags auch nicht mehr zugänglich. Wir übermitteln Ihnen jedoch mit der Buchungsbestätigung den Vertragsinhalt nebst AGB und den Kundeninformationen per E-Mail oder – wenn keine E-Mail zur Verfügung steht – per Briefpost. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und die Anschrift korrekt sind und der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist.

 

  1. An- und Abreisezeiten; Schlüsselübergabe
    1. Die An- und Abreisezeiten sind dem Angebot zu entnehmen. Davon abweichende An- und Abreisezeiten, insbesondere eine frühzeitige An- und/oder verspätete Abreise, sind nur nach vorheriger individueller Absprache mit uns und gegebenenfalls mit Aufpreis möglich.
    2. Der Schlüssel zum FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla - wird Ihnen bei der Anreise von uns oder einem von uns benannten Vertreter an einem zuvor vereinbarten Ort übergeben.

 

  1. Miete
    1. Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro.
    2. In der vereinbarten Miete sind Nebenkosten für Wasser, Strom, Abfall sowie im Angebot ausdrücklich aufgenommene und als „Inklusivleistungen“ gekennzeichnete Zusatzleistungen (wie Endreinigung, das zur Verfügung stellen und Reinigen von Bettwäsche und Handtüchern) enthalten. Gesondert in Rechnung gestellt werden hingegen Stromkosten für E-Mobilität, die nach Verbrauch berechnet werden, oder auf Ihren Wunsch hin zur Verfügung gestellte weitere Zusatzleistungen (insbesondere zusätzliche Bettwäsche oder Handtücher); diese sind mit Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
    3. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtmiete ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnung fällig. Die restliche Miete ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 oder weniger Tage vor Anreise) ist die gesamte Miete sofort fällig. Die Zahlungen sind mit Fälligkeit auf unser in der Buchungsbestätigung oder Zahlungsaufforderung genanntes Konto zu entrichten.

 

  1. Mietsicherheit (Kaution)
    1. Zu Beginn des Mietverhältnisses ist eine Sicherheit in Höhe von 150,00 € von Ihnen zu leisten. Sie ist fällig und zahlbar zusammen mit der Anzahlung nach Ziffer 6.3 Satz 1. Die Kaution wird nicht verzinst.
    2. Sie erhalten die Sicherheitsleistung abzüglich anfallender Kosten für den Ersatz der von Ihnen beschädigten Gegenstände am oder im Mietobjekt (nebst Inventar) per Überweisung auf das von Ihnen benannte Konto innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zurück.

 

  1. Zahlungsarten

Es steht Ihnen als Zahlungsart die Banküberweisung zur Verfügung. In der Rechnung finden Sie unsere Kontodaten. Tätigen Sie die Überweisung bitte auf dieses Bankkonto.

 

  1. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, die Bestandteil des Mietvertrags ist.

 

  1. Gebrauch des Mietobjekts; Gebrauchsüberlassung an Dritte
    1. Das Mietobjekt FERIENHAUSES SIGMARINGEN – kleine Stadtvilla – wird ausschließlich Ihnen und den von Ihnen bei Vertragsschluss benannten Mitbewohnern überlassen. Es darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden.
    2. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung das Mietobjekt FERIENHAUSES SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla – Dritten nicht zum Gebrauch überlassen, insbesondere es nicht an Dritte vermieten.

 

  1. Unsere Erhaltungspflicht und Ihre Rechte bei Mängeln
    1. Wir sind verpflichtet, das Mietobjekt FERIENHAUSES SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla – für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
    2. Sie haben uns auftretende Mängel, Störungen oder Schäden bitte unverzüglich anzuzeigen.
    3. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Nachbesserung oder Reparatur des Mietobjekts. Dafür ist uns ein angemessener Zeitraum einzuräumen und der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. Mit Ihrer Zustimmung werden wir einzelne Teile des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen, wobei Sie Ihre Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern dürfen.
    4. Eine Kündigung Ihrerseits wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn uns ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn sie unmöglich ist, wenn wir sie verweigern oder in unzumutbarer Weise verzögern, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
    5. Ihre Rechte wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit Sie ohne unsere Zustimmung Änderungen am Mietobjekt vorgenommen haben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Ihre Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern Sie zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts berechtigt sind, Sie diese fachgerecht ausführen sowie dies nachvollziehbar dokumentieren.

 

  1. Obliegenheiten des Mieters; Verlust Schlüssel; Überprüfung Inventarliste
    1. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla - pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu bewahren. Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen sind im Rahmen des Zumutbaren zu befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
    2. Die Reinigung des Mietobjekts ist während der Mietzeit von Ihnen selbst vorzunehmen.
    3. In und am Mietobjekt entstandene Mängel, Störungen und Schäden müssen Sie uns oder dem von uns benannten Vertreter, soweit Sie nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet sind, unverzüglich anzeigen.
    4. Für die schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts, der Einrichtungsgegenstände durch Sie, Ihre bei Vertragsschluss angegebenen Mitbewohner oder Ihrer Gäste sind Sie ersatzpflichtig.
    5. Falls Sie den Schlüssel verlieren, teilen Sie uns den Verlust bitte umgehend mit. Sie tragen die Kosten der Ersatzbeschaffung des abhanden gekommenen Schlüssels. Ist aus Sicherheitsgründen ein Austausch des betroffenen Schlosses erforderlich, tragen Sie die dadurch entstehenden Kosten.
    6. Bitte überprüfen Sie direkt nach Ihrer Ankunft im Mietobjekt FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla - anhand der vorhandenen Inventarliste das Inventar und informieren Sie uns oder den von uns benannten Vertreter spätestens am Tag nach Ihrer Ankunft über etwaige fehlende Gegenstände.

 

  1. Änderungen am FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla
    1. Wir dürfen Änderungen am Mietobjekt FERIENHAUS SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla - vorzunehmen, falls diese der Erhaltung dienen. Verbesserungsmaßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für Sie zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Wir informieren Sie über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus und entsteht Ihnen aufgrund der Maßnahmen Aufwendungen, so erstatten wir Ihnen diese.
    2. Sie benötigen für Änderungen und Anbauten am Mietobjekt unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung. Bei Rückgabe des Mietobjekts haben Sie auf unser Verlangen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

 

  1. Rücktrittsrecht des Mieters
    1. Vor Mietbeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss uns in Textform gegenüber erklärt werden. Im Falle des Rücktritts sind Sie verpflichtet, uns unter Anrechnung ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu leisten (maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns):
  • Rücktritt bis 4 Monate vor Mietbeginn: Vollständige Rückerstattung der Anzahlung
  • Rücktritt bis 3 Monate vor Mietbeginn: 20% der Gesamtmiete (entspricht der Anzahlung)
  • Rücktritt bis 2 Monate vor Mietbeginn: 35% der Gesamtmiete.
  • Rücktritt bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50% der Gesamtmiete.
  • Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtmiete.
  • Ab 14 Tage vor Mietbeginn oder kürzer: 90% der Gesamtmiete.
    1. Ihnen ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
    2. Ein Widerrufsrecht bei Verträgen über Ferienwohnungen besteht gemäß § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB nicht.

 

  1. Beendigung des Mietverhältnisses; außerordentliches Kündigungsrecht; Räumung des Mietobjekts
    1. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer, die dem Angebot zu entnehmen ist.
    2. Ihr und unser Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    3. Am Abreisetag übergeben Sie bitte das Mietobjekt FERIENHAUSES SIGMARINGEN - kleine Stadtvilla – und den Schlüssel an uns oder den von uns benannten Vertreter in besenreinem Zustand zurück.

 

  1. Haftung
    1. Eine verschuldensunabhängige Haftung unsererseits gemäß § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
    2. Unsere Haftung für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. Die Einschränkung gilt ferner nicht bei Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Gesetzliche Mängelhaftungsrechte

Auf das Bestehen gesetzlicher Mängelhaftungsrechte wird hingewiesen.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.
    2. Mündlichen Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei insoweit Telefax sowie die digitale Übermittlung von eingescannten Dokumenten, die eine handschriftliche Unterschrift aufweisen, genügt. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst. § 305b BGB bleibt unberührt.
    3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen entgegen § 139 BGB hiervon unberührt bleiben. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

  1. Hinweis zu Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und dazu auch nicht bereit. Unsere E-Mail lautet: info@ferienhaus-sigmaringen.de . Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE .

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